Der größte Sportverein in Schönaich
Der größte Sportverein in Schönaich
Turn- und Sportverein 1905 e.V. Im Vogelsang 29, 71101 Schönaich
Turn- und Sportverein 1905 e.V. Im Vogelsang 29, 71101 Schönaich

Beiträge und Gebühren

(gültig ab 1. Januar 2012)

Erwachsene/r    98,00 €
Kinder bis 18 Jahre (1.+ 2. Kind) 42,00 €
ab 3. Kind 21,00 €
Azubi und StudentIn 60,00 €
Familie 192,00 €
Alleinerziehend/e mit Kind(ern) 120,00 €

zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von 10€

und ggf. Abteilungsbeitrag (siehe nachstehende Liste)

 

Die Vereinsbeiträge und Abteilungsbeiträge werden im ersten Quartal jeden Jahres fürs ganze Jahr eingezogen. Alle Mitgliedsbeiträge verstehen sich pro Jahr.

Bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Der Austritt ist immer nur zum Jahresende möglich (Kündigungsfrist bis 30.11.).
Mitglied in einer Abteilung kann nur werden, wer auch im Verein Mitglied ist oder wird.

Abteilungsbeiträge und Beiträge Hauptverein Stand 2024
Abteilungs- und Kursbeiträge 2024.pdf
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Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des TSV Schönaich 1905 e.V.

 

Verabschiedet am 26.06.2019

 

  

 

§  1               Grundsätzliches

 

§  2               Mitgliedsbeitrag

 

§  3               Aufnahmegebühr

 

§  4               Höhe des Mitgliedsbeitrages

 

§  5               Beitragseinzug

 

§  6               Erinnerungen und Mahnungen

 

§  7               Änderungen

 

§  8               Verzicht oder Minderung des 

                        Mitgliedsbeitrags

 

§  9               Abteilungs- und Kursbeiträge

 

§ 10              Sportversicherung

 

§ 11              Vereinsaustritt

 

§ 12              Mitgliederverwaltung

 

§ 13              Inkrafttreten

 

 

§  1     Grundsätzliches

 

                Auf der Grundlage von § 6.8 der Vereinssatzung hat der Vereinsauschuss in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

                Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Aufnahmegebühren an den Hauptverein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags und der Beitrittserklärung. Sie kann nur vom Vereinsauschuss geändert werden.

 

 

§  2    Mitgliedsbeitrag

 

§ 2. 1      Die Mitgliedsbeiträge zum Hauptverein werden von der Delegiertenversammlung festgelegt  (§ 6.6 der Satzung)

 

§ 2.2       Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und in einem Betrag an den Verein zu zahlen (§ 6.2 der Satzung).

 

§ 2.3   Beim Eintritt bis zum 30.06 ist der gesamte Jahresbeitrag und ab dem 01.07 ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten (§ 6.3 der Satzung).

 

 

 

§  3      Aufnahmegebühr

 

                Für die Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 10.00 € zu zahlen.

 

 

§  4      Höhe des Mitgliedsbeitrages

 

                Seit 1. Januar 2012 beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag für den Gesamtverein:

 

  • Aktive Mitglieder ab dem 18 Lebensjahr         98,00 €

 

  • Student/in, Auszubildende/r und Menschen mit Behinderung

(mit jährlicher Bescheinigung zum 30.11 eines jeden Jahres)            60,00 €

 

  • 1. und 2. Kind (bis 18 Jahre)                            42,00 €

 

  • ab 3. Kind                                                         21,00 €

 

  • Familie                                                            192,00 €

(Zwei Erziehungsberechtigte/Erwachsene und mindestens ein Kind

unter 18 Jahren oder Schüler über 18 Jahren nach Vorlage der jährlichen Bescheinigung)

 

  • Alleinerziehende/r (mit mind. 1 Kind)              120,00 €

 

  • Ehrenmitglieder                      Auf Antrag beitragsfrei
  • für den Verein aktive Schiedsrichter                    Auf Antrag 1/2 Beitrag

Die Abteilung kann ggf. die andere Hälfte des Beitrags übernehmen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Liegt diese nicht vor, erhält das Mitglied eine Rechnung mit einem jährlichen Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro.

 

 

§  5     Beitragseinzug

 

§ 5.1        Der fällige Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils im 01. März eines jeden Jahres für das Kalenderjahr eingezogen. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden ebenso im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Tritt ein Mitglied nach dem 1. März ein, so können die Beiträge und Gebühren ab dem 5. des folgenden Beitrittsmonats eingezogen werden.

 

 

§ 5.2  Der Hauptverein zieht den Mitgliedsbeitrag unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer DE54ZZZ00000139453 und der Mandatsreferenznummer (interne Vereins-mitgliedsnummer) ein.

 

Die Mitglieder werden über die TSV-Homepage und in dem für Schönaich zuständigen offiziellen Mitteilungsorgan jährlich informiert.

 

§ 5.3         Bankkonto

 

Bankkonto des Vereins:

 

Vereinigte Volksbank AG,

IBAN DE10 6039 0000 0600 8250 00 –

BIC-/SWIFT-Code GENODES1BBV

 

Kreissparkasse Böblingen

IBAN DE16 6035 0130 0000 0297 37 –

BIC-/SWIFT-Code BBKRDE6BXXX

 

 

 

§  6       Erinnerungen und Mahnungen

 

Für Beiträge, die angemahnt werden müssen, können Verwaltungskosten in Höhe 1/20 des fälligen Mitgliedsbeitrages erhoben werden, mindestens jedoch 5,00 € (§ 6.2 der Satzung). Anfallende Bankkosten wegen Beitragsrückläufen müssen ebenfalls vom Mitglied getragen werden.

 

 

 

§  7       Änderungen

 

Anträge auf Änderungen der Beitragshöhe sind die Geschäftsstelle vorzulegen. Ebenso sind Adress- und Bankverbindungsänderungen bekanntzugeben.

 

 

§  8       Verzicht oder Minderung des Mitgliedsbeitrags

 

Mitglieder, die in soziale Not geraten sind oder sonst zur Zahlung des Beitrags nicht in der Lage sind, können auf Antrag vom Vorstand ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden. Die Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

 

 

§  9        Abteilungs- und Kursbeiträge

 

§ 9.1         Die Abteilungen sind berechtigt, Abteilungsbeiträge zu     erheben. Sie sind vom Vorstand zu genehmigen. In diesem Fall ist der Abteilungsbeitrag zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu bezahlen (§ 6.7 der Satzung).

§ 9.2         Die Abteilungen sind berechtigt, Kursbeiträge zu erheben.

§ 9.3         Die Abteilungs- und Kursbeiträge werden durch die Abteilungen oder vom Hauptverein eingezogen.

 

 

 

§ 10      Sportversicherung

 

In dem Mitgliedsbeitrag ist der Beitrag zur Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) enthalten. Die Mitglieder des Vereins sind in der Sportunfall- und Haftpflichtversicherung beim WLSB versichert. Diese Versicherung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag bezahlt ist.

 

 

§ 11      Vereinsaustritt

 

Siehe § 5 der Satzung.

Beim Austritt aus dem Verein im Laufe des Jahres erfolgt keine Rückerstattung von Beiträgen, Aufnahme-gebühren und Umlagen.

 

 

 

§ 12       Mitgliederverwaltung

 

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten der Mitglieder werden gemäß Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Stichtag für die Mitgliederauswertung ist der 01.01. eines jeden Jahres.

 

 

§ 13       Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung tritt laut Beschlussfassung durch den Vorstand und Vereinsausschuss am 26. Juni 2019 in Kraft.

Hier finden Sie uns:

TSV Schönaich
Im Vogelsang 29
71101 Schönaich

 

Telefon (07031) 65 35 30

Telefax (07031) 65 35 40

Handynummer bei Fragen zur Mitgliedschaft: 

+49 1523 6609827

(auch per WhatsApp erreichbar)

 

E-Mail:

 

Allgemeine Verwaltung,

Anika Talmon L'Armée

sport@tsv-schoenaich.de

 

Mitgliederbetreuung,

Michaela Kempf

mitglieder@tsv-schoenaich.de

 

Bürozeiten

Sie erreichen uns:

Montag von

15:30 -18:00 Uhr

und

Donnerstag von

08:30-12:30 Uhr.

(In den Schulferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.)

 

Weitere Termine nach Vereinbarung.

 

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